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Anträge auf Anwohnerparken ab 11. April stellen

Pressemitteilung vom 05.04.2000

5. April 2000

Anträge auf Anwohnerparken ab 11. April stellen

Ab dem 25. April 2000 ist die verkehrsrechtliche Beschilderung der Anwohnerparkgebiete B1 und A2 gültig. Das bedeutet, dass Anwohner im Anwohnerparkgebiet A2 in der Zeit von 9.00 - 18.00 Uhr und im Anwohnerparkgebiet B1 von 8.00 - 18.00 Uhr bevorrechtigt parken dürfen. Die notwendige Ausschilderung erfolgt bis zum 15. April 2000. Antragsberechtigt sind für das Quartier B1 Anwohner mit meldeamtlichen Hauptwohnsitz sowie dort ansässige Gewerbetreibende der Straßenzüge Bergstraße 2 - 10, Feldstraße 1 - 7, 59 - 67, Stampfmüllerstraße 23 - 42 und Friedhofsweg 5 - 13 und 33 - 42. Mit dem Anwohnerparkausweis kann auch auf den gebührenpflichtigen, bewirtschafteten Parkplätzen in der Feldstraße geparkt werden.

Anwohner können ab dem 11. April im Ortsamt Stadtmitte, Neuer Markt (ehemals Gebäude der Hauptpost), oder beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Zimmer 23, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, einen Antrag auf einen Anwohnerparkausweis stellen. Dazu ist der Personalausweis bzw. Meldebescheinigung sowie der Fahrzeugschein vorzulegen. Bei privater Nutzung von Dienstfahrzeugen ist die Bestätigung vom Halter erforderlich.

Die im Anwohnerparkgebiet B1 ansässigen Gewerbetreibenden, Handwerker, im sozialen Dienst Tätige und Freiberufler können beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Zimmer 23, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock,Telefon (03 81) 3 81-31 27/-31 26 einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegnehmigung stellen. Dem Antrag sind Kopien beizufügen vom Standortnachweis durch Mietvertrag, Eigentumsnachweis o.ä., Fahrzeugschein und der Gewerbeanmeldung.

Für das Quartier A2 als reinem Anwohnerparkgebiet sind nur Anwohner, die ihren meldeamtlichen Hauptwohnsitz in nachfolgend aufgeführten Straßen haben, antragsberechtigt: Kröpeliner Straße, Lange Straße 22 - 37, Universitätsplatz, Heiligengeisthof, Kleiner Katthagen, Großer Katthagen, Apostelstraße, Jakobistraße, Breite Straße, Pädagogienstraße, Eselföterstraße, Faule Grube, Am Ziegenmarkt und Neuer Markt 15 - 18.

Die in diesem Quartier wohnenden Anwohner können in den Anwohnerparkgebieten A1 und A2 sowie auf den gebührenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen in der Nördlichen Altstadt gebührenfrei über die vorgegebene Höchstparkdauer hinaus mit dem entsprechenden Anwohnerparkausweis parken.

Eine besondere Regelung gilt für o. g. Anwohnerparkausweisbesitzer und Inhaber von Ausnahmegenehmigungen (A1) auf dem Parkplatz Fischerbastion. Hier ist es gestattet, in der Zeit von 17.00 - 9.00 Uhr täglich gebührenfrei zu parken, wobei der Anwohnerparkausweis/ die Ausnahmegenehmigung deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist. Vorgenannte Anwohner können ab dem 11. April 2000 im Ortsamt Stadtmitte, Neuer Markt (ehemals Gebäude der Hauptpost), oder beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Zimmer 23, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, einen Antrag auf den Anwohnerparkausweis stellen. Dazu ist der Personalausweis bzw. Meldebescheinigung sowie der Fahrzeugschein vorzulegen. Bei privater Nutzung von Dienstfahrzeugen ist die Bestätigung vom Halter vorzulegen.

Der Anwohnerparkausweis sowie die Ausnahmegenehmigung werden für den Zeitraum von zwölf Monaten gegen eine Verwaltungsgebühr von 60 Mark ausgestellt.

Sprechzeiten des Ortsamtes Stadtmitte:
montags 8.30 -12.00 ; 13.00 - 15.00 Uhr
dienstags 8.30 - 12.00 ; 13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 8.30 - 12.00 ; 13.00 - 15.00 Uhr
donnerstags 8.30 - 12.00 ; 13.00 - 16.00 Uhr
freitags 8.30 - 12.00 Uhr
Tel. (03 81) 3 81-23 50

Sprechzeiten des Stadtamtes, Abt. Verkehrsangelegenheiten,
Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben
dienstags von 9.00 -12.00, 14.00 -17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 -12.00, 14.00 -16.00 Uhr