Home
Navigation

Anwohnerparken ab 1. Juni in der Östlichen Altstadt

Pressemitteilung vom 30.04.2001

30. April 2001 (geändert am 3. Mai 2001)

Anwohnerparken ab 1. Juni in der Östlichen Altstadt

Ab 1. Juni wird in der Östlichen Altstadt das Anwohnerparken „A3“ eingeführt. Anwohner können ihr Fahrzeug in ausgewiesenen Straßenabschnitten täglich von 8 bis 18 Uhr abstellen.

Anwohner in den nachfolgend genannten Straßen können ab sofort beim Ortsamt Stadtmitte, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, Telefon 3 81 22 46/47, oder im Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, Telefon 3 81 31 26, einen Antrag auf Erteilung einer Anwohnerparkkarte stellen. Dazu sind der Personalausweis oder die Bestätigung der Meldebehörde, Fahrzeugschein sowie der Führerschein vorzulegen. Bei einer privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges ist die Bestätigung des Halters einzureichen. Antragsberechtigt sind Anwohner folgender Straßen:

Steinstraße von Haus Nr. 9 - 13, Krämerstraße von Haus Nr. 1 - 5, Kleine Wasserstraße, Fischbank, Pümperstraße, Beginenberg, Große Wasserstraße, Molkenstraße, Grubenstraße, Beim Waisenhaus, Hartestraße, Seidenstraße, Pferdestraße, An der Hege, Amberg, Faule Straße, Gärtnerstraße, Slüterstraße, Alter Markt, Wollenweberstraße, Altschmiedestraße, Lohgerberstraße, Am Wendländer Schilde, Mühlenstraße, Am Bagehl, Große Scharrenstraße, Große Goldstraße, Kleine Goldstraße, Brauergasse, Bei der Nikolaikirche, Oberhalb des Gerbruches, Küterbruch, Bei der Petrikirche, Diebsstraße, Am Bliesathberg, Beim Kuhtor, Weißgerberstraße und Beim Katharinenstift.

Das Ortsamt Stadtmitte, Telefon 3 81 22 42, hat geöffnet montags von 8.30 bis 12 Uhr, dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags von 12 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Das Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Telefon 3 81 31 43, öffnet dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.

Ansässige Gewerbetreibende, Handwerker, im sozialen Dienst Tätige und Freiberufler können beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, Telefon 3 81 31 27, einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen. Dem Antrag sind als Kopien beizulegen ein Standortnachweis durch Mietvertrag, Eigentumsnachweis und ähnliches, der Fahrzeugschein und die Gewerbeanmeldung.