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Auch Gewerbeabfälle künftig trennen

Pressemitteilung vom 20.08.2002


Neue Abfallverordnung tritt in Kraft

Am 1. Januar 2003 tritt die am 13. Juni 2002 im Bundestag verabschiedete Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung müssen Gewerbebetriebe künftig die Abfallfraktionen Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle und biologische abbaubare Abfälle getrennt halten und einer Verwertung zuführen.

Bei Bau- und Abbrucharbeiten gilt dies für die Abfallfraktionen Glas, Kunststoff, Metalle und mineralische Abfälle (Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik). Sollte dem Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen eine Getrennthaltung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann er die Abfallfraktionen auch gemischt erfassen, wenn er dieses Abfallgemisch dann einer Vorbehandlungsanlage zuführt, in der die einzelnen Abfallfraktionen in weitgehend gleicher Menge und stofflicher Reinheit wieder aussortiert und einer Verwertung zugeführt werden. Diese Vorbehandlungsanlagen müssen eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent (Altanlagen: 2003 - 65% / 2004 - 75 % / ab 2005 - 85 %) erreichen.

Abfälle, die nicht verwertet werden, haben die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Hansestadt Rostock) zu überlassen. Dazu haben die Gewerbebetriebe einen Restabfallbehälter entsprechend der kommunalen Abfallsatzung in angemessenem Umfang zu nutzen.

Für Rückfragen stehen im Amt für Umweltschutz, Thomas Schmidt, Tel. 381-7304, und Holger Schmidt, Tel. 381-7314, bereit. Dr. Brigitte Preuß
Leiterin des Amtes für Umweltschutz x x

 

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