Aufruf zur Bildung des Seniorenbeirates der Hansestadt Rostockes
Pressemitteilung vom
21. Juli 2000
Aufruf zur Bildung des Seniorenbeirates der Hansestadt Rostockes
Mit der Bildung des Seniorenbeirats der Hansestadt Rostock hat die Bürgerschaft fraktionsübergreifend einen weitreichenden Beschluss über die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren gefasst.
In einem langwierigen oft kontroversen Diskussions- und Abstimmungsprozess mit Mitgliedern der Bürgerschaft, der Ortsbeiräte, Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren und den zuständigen Stellen der Verwaltung ist es gelungen - ein demokratisch legitimiertes Modell einer Senio-renvertretung für die Hansestadt Rostock zu entwickeln - auch unter Berücksichtigung der Belange der Ortsbeiräte, die ihre Erfahrungen der Seniorenarbeit aus den Ortsteilen ebenfalls mit einbringen können.
Mit dem Aufruf zur Bildung des Seniorenbeirates durch den in der Bürgerschaft zuständigen Sozial- und Gesundheitsausschuss wird allen Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Seniorenarbeit engagieren, die Möglichkeit gegeben, sich für die Mitgliedschaft auf den sieben Plätzen im Beirat zu bewerben. Dabei wird gewünscht, dass sich Bewerberinnen und Bewerber melden, die selbst im „besten Seniorenalter“ sind, ihre Lebenserfahrung, ihr Wissen und Können einbringen wollen.
Parallel dazu erfolgt das Verfahren zur Benennung der acht Vertreterinnen und Vertretern aus den Ortsbeiräten. Dem Hauptausschuss obliegt es dann, nach Anhörung und Abwägung im Fachausschuss, die 15 Mitglieder des Seniorenbeirats zu bestellen. Prof. Dr. Ralf Friedrich
Präsident der Bürgerschaft
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 12. Juli 2000 beschlossen, einen Seniorenbeirat zu bilden. In der Seniorenarbeit tätige Verbände, Vereine, Organisationen, Initiativen, Kirchgemeinden und Interessengemeinschaften werden hiermit aufgefordert, Kandidatenvorschläge für den Beirat einzureichen. Bewerberinnen und Bewerber, die für diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit kandidieren wollen, sollten das 60. Lebensjahr vollendet haben und in Rostock wohnen.
Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der ca. 46.500 Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock, die 60 Jahre und älter sind. Er hat die Aufgabe, die Hansestadt Rostock im Landesseniorenbeirat zu vertreten, ortsteilübergreifende Anliegen zu koordinieren, diese bei Bedarf an die Bürgerschaft oder andere fachkompetende Einrichtungen heranzutragen und als kompetente Bürgervertretung an der Entscheidungsfindung durch Anregungen und Empfehlungen mitzuwirken.
Der Beirat wird sich aus 15 Mitgliedern zusammensetzen und ist für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode der Ortsbeiräte tätig. Er ist parteipolitisch, weltanschaulich und von Verbänden unabhängig.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung für Seniorenfragen zuständig sein. Er wird aus den eingereichten Vorschlägen Bewerberinnen und Bewerber auswählen, die gemeinsam mit den acht Seniorenvertreterinnen und Vertretern der gewählten Ortsbeiräte vom Hauptausschuss der Bürgerschaft gemäß § 5 Abs. 6 der Hauptsatzung bestellt werden.
Die Bewerbungen mit den namentlichen Vorschlägen für die Kandidatinnen und Kandidaten sollen bis zum 31. August 2000 (16 Uhr) beim Sozialamt, St.-Georg-Straße 109, Haus II, Zimmer 141, 18055 Rostock, auf abgedrucktem Bewerbungsblatt eingereicht werden. Telefonische Anfragen sind unter der Nummer 03 81/3 81 50 74 möglich.
Später eingehende Vorschläge können nur unter Berücksichtigung des Poststempels (31. August 2000) in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Andrea Klünder
Vorsitzende Gesundheits- und Sozialausschuss