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Änderung der Hauptsatzung

Pressemitteilung vom 10.03.2000

10. März 2000

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wurde am 7. Dezember 1994 von der Bürgerschaft auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 18. Februar 1994 beschlossen. Sie wurde bisher dreimal durch eine Satzung geändert. Anlässe waren die Gründung eines Eigenbetriebes mit einem beschließenden Betriebsausschuss, die Herstellung der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen, die Novellierung der KV M-V und die Erhöhung der A-zahl der Mitglieder der Ausschüsse der Bürgerschaft.

Eine erneute Änderung der Hauptsatzung durch eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung würde die Lesbarkeit der Hauptsatzung in Frage stellen. Es wurde deshalb in der Sitzung der Bürgerschaft am 2. Februar 2000 eine neue Hauptsatzung beschlossen.

Inhaltlich wurden im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen:
-    Änderung der Wertgrenzen bei der Übertragung von Entscheidungen der Bürgerschaft auf den Hauptausschuss und den Oberbürgermeister,
-    Möglichkeit der Bildung von zeitweiligen Ausschüssen,
-    Übertragung von Entscheidungen auf den Oberbürgermeister.

Durch die Änderung der Wertgrenzen bei der Übertragung von Entscheidungen der Bürgerschaft auf den Hauptausschuss soll eine Entlastung der Bürgerschaft erreicht werden. Es soll hier in der Bürgerschaft mehr Zeit zur Lösung der wichtigen Angelegenheiten der Stadt vorhanden sein. Die Übertragung von Entscheidungen auf den Oberbürgermeister soll einem schnelleren Verwaltungsverfahren dienen. Die Möglichkeit der Bildung von zeitweiligen Ausschüssen wurde vorgesehen, damit zeitweilige thematische Ausschüsse gebildet werden können.