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Änderungen der Hauptsatzung vorgeschlagen

Pressemitteilung vom 14.04.2004

Die Stadtverwaltung hat der Bürgerschaft den Entwurf einer geänderten Hauptsatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. "Die Änderungen sind zum Teil durch neue Gesetze notwendig, sollen aber auch der gestrafften Verwaltungsstruktur Rechnung tragen", unterstreicht Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung.

So wird vorgeschlagen, dass die Bürgerschaft künftig neben dem Hauptausschuss neun weitere Ausschüsse bildet. Veränderungen sollten nach den Vorstellungen der Verwaltung die Aufgabengebiete eines künftigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, eines Ausschusses für Finanzen und Ordnung, eines Ausschusses für Kultur, Schule und Sport, sowie eines Ausschusses für Umwelt, Soziales und Gesundheit betreffen. Die Aufgaben des Vergabeausschusses, des Bau- und Planungsausschusses, des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Jugendhilfeausschusses bleiben unverändert. "Mit dieser Gliederung passen wir uns der Aufgabenzuordnung innerhalb der Verwaltung an", erläutert Senator Sebastian Schröder. "Dies trägt zu einer höheren Transparenz bei Beratungen zum Einsatz finanzieller Mittel bei. Der jeweilige Ausschuss überblickt die Budgets und kann die Senatoren besser beraten." Durch die Reduzierung der Ausschüsse um zwei werden außerdem Kosten reduziert.

Dem Hauptausschuss sollen weitere Aufgaben übertragen werden. So soll das Gremium künftig bei der Beratung der Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes und abschließenden Beratung des Gesamthaushaltes konsultiert werden und die Arbeit der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in Organen von Unternehmen in privater Rechtsform, an denen die Hansestadt beteiligt ist, koordinieren.

Bisher konnten Einwohnerinnen und Einwohner, die von einem Gegenstand der Beratung der Bürgerschaft betroffen sind, nur in den öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft angehört werden. Durch eine Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, dass Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt auch in den nichtöffentlichen Teilen einer Sitzung der Bürgerschaft angehört werden können.

Das Aufgabengebiet des Ausländerbeauftragten soll um die Belange der Migrantinnen und Migranten erweitert werden. Bei Wahrung aller Unterschiede im rechtlichen Status der Gruppen der Ausländer und der Migranten ergeben sich gleiche oder ähnliche Aufgaben bei der Integration in das kommunale Gemeinwesen. Nur durch die Koordinierung der Integrationsarbeit mit allen Migrantinnen und Migranten ist die Entwicklung effektiver und wirkungsvoller Integrationsangebote zukünftig möglich.

Die Entschädigungsordnung, die die Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige regelt, wurde im vorliegenden Entwurf präzisiert und den zu erwartenden gesetzlichen Änderungen angepasst. So wurde die Entschädigungsregelung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in einem Organ eines Unternehmens in privater Rechtsform verändert.

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt fest, dass jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen hat. "In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist; auch andere für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden", heißt es in dem Gesetz. Der Entwurf der Hauptsatzung in geänderter Form wird am 20. April 2004 vom Hauptausschuss beraten und soll am 5. Mai 2004 auf der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung stehen.