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Ausnahmeregelungen zur Stallpflicht können beantragt werden

Pressemitteilung vom 13.03.2017

Private Geflügelhalter mit Sitz ihres Bestandes in der Hansestadt Rostock können aufgrund einer Ausnahmeregelung ab sofort die Aufhebung der Stallpflicht beantragen. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin. Gewerbliche Halter und Halter in Risikogebieten, Beobachtungs- bzw. Sperrgebieten sind jedoch von der Ausnahmeregelung ausgenommen.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und Angaben zur Wohnanschrift des Halters, dem Standort der Geflügelhaltung sowie der Art und Anzahl der Tiere enthalten. Jeder Antrag wird dann geprüft, ggf. auch im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle. Nach Einzelfallprüfung werden eventuell auch Auflagen erteilt wie spezielle Biosicherheitsmaßnahmen, geschützte Tränk- und Fütterungseinrichtungen und zum Zugang zu öffentlichen Gewässern. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und kostet mindestens 15 Euro.

Mit Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern vom 8. März 2017 wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eingeräumt, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Aufstallungspflicht von Geflügel zu genehmigen. Damit soll zunehmenden Haltungsproblemen mit Tierschutzrelevanz begegnet werden, die auf die schon über mehrere Monate währende Aufstallungsregelung zurückzuführen sind.