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Ausweitung von Tempo 30 in Warnemünde

Pressemitteilung vom 08.09.2022 - Wirtschaft und Verkehr

Im Rahmen verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden wurde nun die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf weiteren Straßen in Warnemünde reduziert.

Wer den Ortsteil Seebad Warnemünde erreicht hat, hat sein Ziel erreicht. Im Ortsteil ist kein Platz für Radverkehrsanlagen, aber eben auch viel Radverkehr. Um das Fahren im Mischverkehr sicherer zu gestalten, wurden darum die Straßen Rostocker Straße (Ostteil), Alte Bahnhofsstraße, Am Bahnhof sowie am Zollamt mit einem Linien-Tempo 30 km/h versehen. Die Straßen sind damit weiterhin als Hauptstraßen auch Vorfahrtsstraßen. Im westlichen Bereich der Rostocker Straße wird nach dem Aufbringen einer neuen Asphaltschicht die Straßenverkehrsfläche neu aufgeteilt, so dass Radstreifen und lediglich zwei Kfz-Spuren bestehen.

Holger Matthäus, Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau: „Wir setzen damit schrittweise Maßnahmen des Bürgerschaftsbeschlusses zum Aufbau einer Fahrradstadt Rostock um.“

Ab 2022 werden zahlreiche Straßen zu Fahrradstraßen umgewidmet oder zu übergangsweise bis zur Herstellung von Radverkehrsanlagen zu T30-Straßen umbeschildert, um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen und sicherer zu machen.

„Es bleibt aber immer mit Paragraph 1 der StVO die gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot auf allen Verkehrsflächen, zu der auch der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden gilt: 1,50 Meter“, so Senator Holger Matthäus abschließend. Jede dieser Maßnahmen wird durch besonders große Hinweisschilder „T30 - für mehr Sicherheit“ begleitet.