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Bankverbindungen der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 27.01.2003



Als haushaltskonsolidierende Maßnahme wird die Stadtkasse ihren Zahlungsverkehr und die Buchführung der Kostenentwicklung (der Kreditinstitute) anpassen. Die bisherigen Bankverbindungen werden reduziert bis auf die folgend genannten

Deutsche Kreditbank AGRostock/ DKB    
Konto-Nr. 100 321 BLZ 120 300 00

Ostseesparkasse Rostock/OSPA
Konto-Nr. 0 205 600 000 BLZ 130 500 00

Deutsche Bank AG Rostock/ DB AG    
Konto-Nr. 1 168 038 BLZ 130 700 00

Vereins- und Westbank Rostock
Konto-Nr. 19 565 499 BLZ 200 300 00

Ihre fälligen Zahlungen erwarten wir ab sofort auf unserem Konto Nr. 100 321 BLZ 120 300 00 Der Deutschen Kreditbank AG Rostock.

Nicht mehr für den Zahlungsverkehr genutzt werden die Bankverbindungen bei der Commerzbank, der Dresdner Bank und der Volks- und Raiffeisenbank.

Die Stadtkasse bittet alle Zahlungspflichtigen, die bei ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben, diesen dahingehend zu ändern, dass als Konto des Zahlungsempfängers für die Hansestadt Rostock das Konto der Deutschen Kreditbank AG eingesetzt wird. Für alle Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, ändert sich nichts. Die Stadtkasse empfiehlt, wiederkehrende Zahlungen, wie Steuern und Abgaben, Gebühren, Mieten, Pachten, durch eine erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung zu den Fälligkeitster- minen kostenfrei von der Stadtkasse einziehen zu lassen. Diese Lastschrif-teinzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Bereits erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen sollten dahingehend geprüft werden, ob die Ermächtigung an die Stadtkasse auch für alle wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen erteilt wurde. Ist der Lastschrifteinzug zum Beispiel nur für die Grundsteuer B erteilt und nicht für die Straßenreinigungsgebühr, Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste”, Mieten, Erbbaurechtsbeträge, Entgelte für Kindertagesstätten, werden diese Zahlungsverpflichtungen auch nicht durch die Stadtkasse eingezogen. Die Ermächtigung zu Lastschrifteinzug dieser Zahlungsverpflichtungen kann jederzeit nachgeholt werden. Bei Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung an die Stadtkasse sparen sie die Kosten der Überweisung und die Überwachung der Fälligkeiten ihrer Zahlungsverpflichtungen. Die Stadtkasse bucht per Lastschrift, für sie unentgeltlich, nur den fälligen Betrag von ihrem Konto ab. Die nächste Fälligkeit für Steuern, Gebühren und Abgaben ist der 15. Februar 2003.  i