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Berechtigung für Sozialtarif zur ermäßigten Nutzung des ÖPNV ab 1. April im Warnowpass vermerkt

Pressemitteilung vom 27.03.2009

Mit Wirkung vom 1. April 2009 wird für Rostocker Bürgerinnen und Bürger, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Sozialtarifs durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Warnowpass kenntlich gemacht. Sie benötigen somit keinen gesonderten Berechtigungsausweis mehr, teilt das Amt für Jugend und Soziales mit. Wer derzeit noch im Besitz eines Berechtigungsausweises Sozialtarif ist, kann diesen bis zum Ende der Geltungsdauer weiter benutzen.

Der Warnowpass ist wie bisher im Hanse-Jobcenter (Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) bzw. im Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock (Sozialhilfeempfänger) erhältlich.