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Blumengeschäfte dürfen am Muttertag von 8 bis 12 Uhr öffnen

Pressemitteilung vom 05.05.2004

Anlässlich des Muttertages am 9. Mai2004 dürfen Verkaufsstellen, die überwiegend Blumen anbieten, von 8 bis 12 Uhr öffnen. Diese Ausnahmegenehmigung zum Ladenschlussgesetz hat das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern erlassen, teilt das Stadtamt der Hansestadt Rostock mit. Jugendliche dürfen an diesem Sonntag nicht beschäftigt werden. Weitere Fragen zu dieser Regelung beantwortet das Stadtamt der Hansestadt Rostock, Charles-Darwin-Ring 6. Ansprechpartnerin ist Cornelia Bady, Telefon 381-3196.