Bürgerschaft entscheidet im November über Gebührensatzung zur Straßenreinigung
Pressemitteilung vom
Einen Entwurf für eine Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung legt die Stadtverwaltung der Bürgerschaft am 6. November 2013 zur Entscheidung vor.
In Auswertung der öffentlichen Diskussion über die Konzeption „Ordnung und Sauberkeit“ der Hansestadt Rostock und unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Bürgerschaft und aus den Ortsbeiräten widmet sich die Stadtverwaltung mit ihrem Vertragspartner - der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) - seit einigen Jahren verstärkt Verschmutzungen im Stadtgebiet. Dabei wird neben Großtechnik nun zunehmend auch manuelle Reinigung und Spezialtechnik eingesetzt.
In den letzten zwei Jahren hat die Stadtverwaltung drei Stadtteilhandreiniger mit Einsatzschwerpunkt in den Fußgängerzonen und den touristisch stark frequentierten Bereichen, ein Team zur Fugengrünbeseitigung, einen Radwegewart und aktuell 2013 den Einsatz eines Teams mit Abfallsaugers an die SR beauftragt. Bislang waren lediglich die Kosten für das Team Fugengrün innerhalb der Gebührenkalkulation bei der Gehwegreinigung berücksichtigt worden und damit Bestandteil der Straßenreinigungsgebühr. Die Kosten der anderen Maßnahmen wurden direkt über einen Zuschuss der Hansestadt Rostock finanziert.
Für 2014 wurde dieser Zuschuss für die oben beschriebenen Leistungen auf Grund der Haushaltslage nicht in gleicher Höhe in Aussicht gestellt. Die bei der Stadtentsorgung in Auftrag gegebenen Reinigungsleistungen in Höhe von 467.200 Euro müssen im kommenden Jahr auf die Gebühren für die Straßenreinigung umgelegt werden.
Hinzu kommen notwendige weitere Leistungen bei der Gehwegreinigung. Hier sind für 2014 rund 330.000 Quadratmeter zusätzlich beauftragt worden. Dabei handelt es sich um Flächen, auf denen die Hansestadt Rostock reinigungspflichtig ist, da die Reinigungspflichten nicht an anliegende Grundstückseigentümer übertragen werden können. Die Regelungen hinsichtlich der Reinigungspflichten aus der Straßenreinigungssatzung gelten aber für die Hansestadt Rostock als Grundstückseigentümer in gleichem Umfang. Des Weiteren ist der Preis für die Kehrgutentsorgung um 13,9 Prozent gestiegen.
Ebenso wirken sich allgemeine Preissteigerungen zum Beispiel bei Energie sowie Tariflohnerhöhungen bei den Beschäftigten der SR GmbH und der Stadtverwaltung auf die Erhöhung der Kosten aus.
Diese Kostenerhöhungen und der beauftragte Reinigungsservice schlagen sich in den vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen nieder. Während für ca. 98 Prozent (Reinigungsklassen 5 bis 7) aller Gebührenverpflichteten Erhöhungen von 4,7 bis 7,3 Prozent vorgenommen werden sollen, sind in den Reinigungsklassen 1 bis 4 Gebührenerhöhungen von 30 bis 78 Prozent erforderlich.