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Bundes- und Landtagswahlen 2021 in Rostock gut vorbereitet

Pressemitteilung vom 22.09.2021 - Rathaus / Umwelt und Gesellschaft

Im Wahllokal bitte eigenen Stift und Maske nutzen

Die Bundestags- und Landtagswahlen am Sonntag, 26. September 2021, sind in Rostock gut vorbereitet. Das schätzt Gemeindewahlleiterin Antje Schirmmacher ein. Etwa 168.000 Rostockerinnen und Rostocker, darunter rund 8.560 Erstwählerinnen und Erstwähler, können ihre Stimme in den 134 Wahllokalen zur Bundestagswahl sowie zur Landtagswahl abgeben. Darüber hinaus zählen 52 Briefwahlvorstände für die Bundestagswahl sowie 52 Briefwahlvorstände für die Landtagswahl die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler aus.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, aus Pandemie-Gründen zur Wahl im Wahllokal einen eigenen Stift mitzubringen. Außerdem gilt in den Wahllokalen eine Maskenpflicht.

In der Regel bilden etwa 800 und 1.300 Wahlberechtigte einen Wahlbezirk. In den Wahlvorständen sind etwa 1.900 Rostockerinnen und Rostocker ehrenamtlich tätig. Jeder Wahlvorstand besteht aus einer Vorsteherin oder einem Wahlvorsteher, deren Stellvertretung, der Schriftführung und fünf bis sieben Beisitzerinnen oder Beisitzer. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben sich freiwillig bereiterklärt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen.

Wer am Wahltag nicht in Rostock ist, kann noch bis zum Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle einen Wahlschein in Verbindung mit Briefwahlunterlagen beantragen und dort auch gleich von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung eines Wahlscheines auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.

Bisher sind in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle über 53.600 Anträge für Briefwahlunterlagen eingegangen und bearbeitet. Zur Bundestagswahl 2017 waren es insgesamt 34.000 Briefwählerinnen und Briefwähler.

Informationen über vorläufige Wahlergebnisse werden am Wahlabend nach Auszählung der Stimmen im Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen veröffentlicht. Informationen rund um die Wahl gibt es am Wahltag auch über den Twitter-Account der Stadtverwaltung unter der Adresse https://twitter.com/HROrathaus (keine Anmeldung erforderlich).

Das amtliche Endergebnis der Wahl im Bundestagswahlkreis 14 stellt der Kreiswahlausschuss, der Landtagswahl in den Wahlkreisen 4, 5, 6 und 7 der Gemeindewahlausschuss jeweils in öffentlicher Sitzung am 30. September 2021 fest.

Zur Bundestagswahl

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Erststimme für einen Kreiswahlvorschlag und die Zweitstimme für eine Landesliste. Das Direktmandat erhält die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der im Wahlkreis die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen auf sich vereinigt.

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, auf die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen entfallen oder die in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erringen.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bildet seit 2002 den Wahlkreis 14. Seit der Wahl zum 16. Bundestag im Jahr 2005 sind diesem Wahlkreis neben der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch Teile des Landkreises Bad Doberan, nach der Kreisgebietsreform 2011 des Landkreises Rostock, zugeordnet.

Zur Landtagswahl

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlgebiet ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, das in 36 Landtagswahlkreise eingeteilt wird. Zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock gehören vier Wahlkreise (Wahlkreis 4 – Hansestadt Rostock I, Wahlkreis 5 – Hansestadt Rostock II, Wahlkreis 6 – Hansestadt Rostock III und Wahlkreis 7 – Hansestadt Rostock IV).

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt sie oder er in einem der 36 Wahlkreise die oder den Wahlkreisabgeordneten direkt. Mit der Zweitstimme wählt sie oder er eine Landesliste, über die, entsprechend dem Ergebnis, mindestens 35 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber in den Landtag einziehen. Berücksichtigung bei der Vergabe von Mandaten finden nur Landeslisten, auf die mindesten fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen entfallen sind.

Linktipps:

Allgemeine Informationen und Wahlergebnisse

Wahlbezirkseinteilung und Wahlbekanntmachung
veröffentlicht im Städtischen Anzeiger Nr. 19 vom 11. September 2021, Seiten 10 ff.