Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Schwerin und Greifswald gesucht
Pressemitteilung vom
Anmeldefrist bis 28. Februar verlängert
Noch bis zum 28. Februar 2020 können sich Interessenten, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Schwerin oder Oberverwaltungsgericht Greifswald tätig sein wollen, bei der Stadtverwaltung im Hauptamt, Abteilung Personal und Recht, Neuer Markt 1, 18055 Rostock, bewerben.
Die Hanse- und Universitätsstadt bereitet derzeit zwei Vorschlagslisten für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Wahlperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2025 vor. Diese zwei Listen - eine für das Verwaltungsgericht Schwerin und eine für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern – muss die Stadt bis Ende Februar 2020 zusammenstellen. Darin sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie tatsächlich dann als ehrenamtliche Richterinnen und Richter benötigt werden. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes hat für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Zahlen von 40 Vorschlägen für das Verwaltungsgericht Schwerin und 14 für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern festgelegt.
Zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung zählen unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Nicht bewerben können sich unter anderem Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann, oder die bereits wegen eines Richterspruchs von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sind. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Rechtsanwälte und Notare sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Grundsätzlich stellt jede Gemeinde und kreisfreie Stadt eigene Vorschlagslisten auf. Das bedeutet, dass in die Vorschlagslisten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen werden können.
Für Nachfragen steht Swea Plavius im Hauptamt, Abteilung Personal und Recht, unter Tel. 0381 381-1163 oder E-Mail: swea.plavius@rostock.de gern zur Verfügung.