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Erklärung von vier Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock PDS, SPD, Bündnis 90 und UCD zur geplanten Novellierung des Landesrundfunkgesetzes

Pressemitteilung vom 02.03.2000

2. März 2000

Erklärung von vier Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock PDS, SPD, Bündnis 90 und UCD zur geplanten Novellierung des Landesrundfunkgesetzes

Im Interesse einer modernen Landesrundfunkgesetzgebung Mecklenburg-Vorpommerns appellieren die vier Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock an die Abgeordneten des Landtages, dafür Sorge zu tragen, dass die anstehende Novellierung des Landesrundfunkgesetzes den Erfordernissen einer zukunftsfähigen Medienlandschaft in unserem Bundesland gerecht wird.
Dazu gehört unseres Erachtens :

- die Zulassung von lokalem und regionalem Hörfunk, insbesondere privaten nichtkommerziellen Hörfunks,
- die Überwindung des Versuchsstadiums der Offenen Kanäle und ihre Etablierung als feste Bestandteile der Medienlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns
- sowie eine per Gesetz geregelte, hinreichende finanzielle Ausstattung der Landesrundfunkzentrale für Belange der Medienkompetenzförderung.

Die vier Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock erachten die Realisierung der genannten Punkte für unerlässlich bei der Gestaltung eines demokratisch verfassten Gemeinwesens und sieht darin Chancen für wachsende Zukunftsfähigkeit kommunaler Entwicklungen, nicht zuletzt auch der kommunalen Wirtschaft.