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Ermäßigung für ALG II-Empfänger im VVW-Tarif

Pressemitteilung vom 31.01.2005

Laut Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 26. Januar 2005 werden Empfänger des Arbeitslosengeldes II ab 14. Februar 2005 den Sozialhilfeempfängern gleichgestellt und können somit im VVW-Tarif ermäßigte Einzelfahrscheine sowie ermäßigte Tageskarten erwerben. Die Differenz zwischen Normal- und Ermäßigungstarif wird durch die Hansestadt Rostock ausgeglichen. Nach derzeitigen Schätzungen wird dieser Betrag zwischen 300.000 und 400.000 Euro pro Jahr liegen.

"Die Hansestadt Rostock unterstützt damit sozial Schwächere trotz der angespannten Haushaltslage. Diese Regelung soll ein Teilhaben der am gesellschaftlichen Leben und eine Grundmobilität sichern", erläutert Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung. In Rostock profitieren von dieser Maßnahme etwa 15.000 Menschen.

Aufgrund einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Warnow wird in einem vereinfachten Verfahren ein spezieller Ausweis herausgegeben, der zum Erwerb der ermäßigten Fahrscheine berechtigt. Geplant ist in einer Übergangszeit vom 14. Februar bis Ende März die Herausgabe der Berechtigungsausweise für den Sozialtarif durch das Sozialamt und die Ortsämter. Dieser Ausweis ist halbjährlich zu bestätigen. Ab 1. April 2005 erfolgt die Ausgabe und Bestätigung dann durch das Hanse-Jobcenter. Derzeit laufen Gespräche mit der Agentur für Arbeit und dem Hanse-Jobcenter zur Umsetzung.

Dieser Berechtigungsausweis gilt als Nachweis und muss während der Fahrt mitgeführt werden. Ermäßigte Fahrscheine können vom berechtigten Personenkreis problemlos an allen Automaten sowie in den Verkaufsstellen und Kundencentern der Verkehrsunternehmen des VVW erworben werden. Die Nutzung betrifft dann alle ÖPNV- Verkehrsmittel des VVW in der Hansestadt Rostock.