Fördermittel ermöglichen Lohnkostenzuschüsse
Pressemitteilung vom
Der Fördermittelbescheid über 100.000 Euro, der heute von Staatssekretär Dr. Klaus Sühl an die Hansestadt Rostock übergeben wurde, ermöglicht Lohnkostenzuschüsse an Rostocker Firmen, die dauerhaft Arbeitsplätze schaffen. "Durch den Fördermittelbescheid können jetzt auch Arbeitsplätze für Erwerbslose über 50 Jahre, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Schwerbehinderte, Spätaussiedler oder Personen aus Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gefördert werden", unterstreicht Sebastian Schröder, Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt der Zuschuss monatlich bis zu 500 Euro, bei Teilzeitbeschäftigung anteilmäßig. Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt und erfordert zwingend eine Weiterbeschäftigung für die folgenden zwölf Monate.
"Damit ist auch die Klientel, die ab Januar vom Hanse-Jobcenter betreut wird, in unser Regionales Programm zur Einstellungsförderung einbezogen", freut sich Dr. Wolfgang Nitzsche, Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit. "Dieses Programm wird bereits seit 1998 in Rostock angeboten, seit April 2004 läuft das fünfte Folgeprojekt, das bis März 2007 bewilligt wurde und sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung finanziert." Bisher waren die Lohnkostenzuschüsse nur für jugendliche Erwerbslose, Langzeitarbeitslose, Frauen, ehemalige Existenzgründer, Personen aus außerbetrieblicher Ausbildung sowie Arbeitslose aus Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen möglich.
Beide Regionalen Programme werden vom Sozialamt der Hansestadt Rostock betreut. Firmen, die Lohnkostenzuschüsse in Anspruch nehmen wollen, können beim Sozialamt, Herrn Müller, unter Tel. 0381 381-5034 einen Gesprächstermin zur Antragstellung vereinbaren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, gefördert werden ausschließlich Unternehmen mit Sitz in der Hansestadt Rostock, eine Bezuschussung von Vereinen ist nicht möglich.