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Fragen und Antworten zur Stichwahl am 28. April 2002

Pressemitteilung vom 17.04.2002

17. April 2002

Fragen und Antworten zur Stichwahl am 28. April 2002

Der Wahlausschuss hat während seiner Sitzung am 16. April 2002 das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl am 14. April 2002 festgestellt und die Kandidaten für die Stichwahl am 28. April 2002, Arno Pöker und Alexander Prechtel, bestätigt. Fragen rund um die Stichwahl beantwortet Senator Sebastian Schröder.

Am 28. April bin ich leider verhindert. Kann ich an der Briefwahl teilnehmen? Wo und wann kann ich die Unterlagen beantragen?

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können die Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Hauptwahlbüro in der Werftstraße 6 beantragt werden. Ab Donnerstag, dem 18. April 2002, hat das Wahlbüro zu folgenden Zeiten geöffnet:

Donnerstag, 18. April 2002, von 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag, 19. April 2002, von 8.30 bis 15.00 Uhr Montag, 22. April 2002, von 8.30 bis 15.00 Uhr Dienstag, 23. April 2002, von 8.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch, 24. April 2002, von 8.30 bis 15.00 Uhr Donnerstag, 25. April 2002, von 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag, 26. April 2002, von 8.30 bis 18.00 Uhr.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigungskarte schon weggeworfen. Kann ich am 28. April trotzdem wählen?

Ja. Zur Legitimation in Ihrem Wahllokal reicht der Personalausweis oder Reisepass. Dies gilt aber nur für das Wahllokal, in dem Sie auch am 14. April gewählt haben. Darüber hinaus gibt das Hauptwahlbüro unter Tel. (03 81) 3 81-81 08 Auskunft, in welchem Wahllokal das Stimmrecht ausgeübt werden kann.

Ich habe am 14. April an der Briefwahl teilgenommen. Wie kann ich nun an der Stichwahl teilnehmen?

Alle Bürger, die am 14. April 2002 als Briefwähler an der Wahl teilgenommen haben, müssen auch am 28. April 2002 zur Stichwahl die Briefwahl nutzen. Sie brauchen dazu keinen neuen Antrag auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen werden von Amts wegen verschickt und in den nächsten Tagen bei dem betroffenen Personenkreis eingehen.

Der Briefwähler hat dafür zu sorgen, dass der gelbe Wahlbrief spätestens am 28. April 2002 bis 18.00 Uhr an der auf dem Wahlbrief vorgedruckten Adresse eingeht. Dazu kann der kostenlose Versand über die Deutsche Post AG genutzt oder der Wahlbrief im Hauptwahlbüro abgegeben werden. Das Hauptwahlbüro ist dafür auch am 28. April 2002 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Abgabe von Wahlbriefen ist in Wahllokalen prinzipiell nicht möglich. In Ausnahmefällen kann der Wahlvorsteher eines Wahllokales zulassen, dass der Wähler unter Verwendung des Wahlscheines und des Stimmzettels aus seinen Briefwahlunterlagen dort wie ein Wähler mit Wahlschein seine Stimme abgeben kann.

Bürger, die am 28. April 2002 verhindert sind, ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können für die Stichwahl noch bis 18.00 Uhr am 26. April 2002 Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich im Hauptwahlbüro, Werftstraße 6 in 18057 Rostock, beantragen.

Ist die Gültigkeit des Wahlergebnisses der Stichwahl von einer Mindestwahlbeteiligung abhängig?

Wenn sich zwei Bewerberinnen oder Bewerber der Stichwahl stellen, gibt es keine Mindestwahlbeteiligung. Wer die meisten Stimmen erhält ist gewählt.

Ich habe am 14. April an der Briefwahl teilgenommen. Kann ich am 28. April auch in meinem Wahllokal wählen gehen?

Prinzipiell ja. Falls Briefwahlunterlagen für den 14. April 2002 beantragt wurden, werden von Amts wegen auch für die Stichwahl die Briefwahlunterlagen verschickt. Will der Wähler dennoch in einem Wahllokal wählen, kann er mit den Briefwahlunterlagen in eines der 170 Wahllokale gehen und wird dort wie eine Wahlscheinwähler betrachtet. Die Vorlage des Wahlscheins ist zwingend erforderlich, da im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk (WB - Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) angebracht wurde.

Weitere Fragen rund um die Stichwahl beantwortet das Hauptwahlbüro in der Werftstraße 6 unter Tel. (03 81) 3 81-81 08.  i