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Gesundheitlich unbedenklicher Güllegeruch sorgte für Aufregung

Pressemitteilung vom 20.07.2000

20. Juli 2000

Gesundheitlich unbedenklicher Güllegeruch sorgte für Aufregung

Gesundheitlich völlig unbedenklicher Güllegeruch hat bei Rostocker Einwohnern im Nordwesten am Dienstag und Mittwoch für Unruhe gesorgt. Experten des Umweltamtes ermittelten als vermutliche Ursache mit Gülle gedüngte Felder westlich von Rostock. „Der starke Geruch ist zwar unangenehm, aber die Konzentrationen von Ammoniak und Schwefelwasserstoff haben sich als sehr gering erwiesen. Gesundheitsschädigungen können nicht auftreten“ , so die Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens.

Laut Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern darf Gülle fast das ganze Jahr über - außer vom 15. November bis 15. Januar - ausgebracht werden. Der Boden muss dafür überdies aufnahmefähig sein und die Witterung angepasst. Die Gülle kann unverdünnt verspritzt werden. Um Geruchsbelästigungen so gering wie möglich zu halten, muss der Boden sofort am nächsten Tag bearbeitet werden. Grundsätzlich sind auch im Stadtgebiet Beeinträchtigungen durch die Landwirtschaft hinzunehmen, unterstreicht die Senatorin.

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Verordnung sollten sich Bürger an das Amt für Landwirtschaft in Bützow, Telefon (0 38 46) 15 30, wenden. Mitteilungen werden aber auch über das Umweltamt Rostock, Telefon 4 56 27 64, weitergeleitet.