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Glückwünsche für Alters- und Ehejubilare

Pressemitteilung vom 24.04.2001

24. April 2001

Glückwünsche für Alters- und Ehejubilare

Die Hansestadt Rostock, das Land Mecklenburg-Vorpommern, und bei besonders hohen Jubliäen auch der Bundespräsident, gratulieren zu Alters- und Ehejubiläen. So erhalten zum 90. und 95. Geburtstag sowie zum 50. Hochzeitstag alle Jubilare eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock, des Präsidenten der Rostocker Bürgerschaft und des Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Ab dem 100. Geburtstag, zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag gibt es neben den Glückwunscharten von Stadt und Land ein Geldgeschenk des Ministerpräsidenten in Höhe von 100 Mark. Zum 100. Geburtstag, 105. Geburtstag und zu jedem folgenden Geburtstag sowie zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag gibt es außerdem vom Bundespräsidialamt ein Geldgeschenk in Höhe von 250 Mark.

Die Daten zu den Altersjubiläen liegen der Stadt vor. Um auch den Ehejubilaren gratulieren zu können, sind wir auf die Hinweise der Jubilare selbst bzw. der Verwandten, Freunde usw. angewiesen. Falls Ihnen bekannt ist, dass eines der angeführten Ehejubiläen bevorsteht und die Ehrung gewünscht wird, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Eheurkunde an Ihr zuständiges Ortsamt. Die Ehrung wird dann durch das Ortsamt organisiert. Eine rechtzeitige Beantragung von ca. acht Wochen vorher sollte erfolgen, da eine Antragsfrist von sechs Wochen von Bund und Land vorgegeben ist. Stephanie Hameister
Ortsamtsleiterin