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Hansestadt Rostock fördert den Sport

Pressemitteilung vom 10.12.2003

Kommunale Sportstätten werden grundsätzlich mietfrei zur Verfügung gestellt. Es wird nur ein geringer Anteil der Betriebskosten als Entgelt erhoben. In der neuen Entgeltordnung für Sportstätten, über die die Bürgerschaft heute entscheiden wird, sind folgende Erhöhungen für die Benutzung der Sportstätten für die Sportler über 18 Jahre der Rostocker Sportvereine vorgesehen:

Für Sporthallen werden bis 300 Quadratmeter Größe neu 2,50 Euro pro Stunde für die ganze Sportgruppe erhoben (bisher 1,70 Euro), bei 500 Quadratmetern Größe 3,00 Euro pro Stunde (bisher 2,40 Euro). Für die großen Hallen pro Spielfläche von ca. 1.000 Quadratmetern beträgt das Entgelt 6,50 Euro/Stunde (bisher 4,80 Euro). Für die Schwimmhalle werden von den Sportgruppen pro Stunde und Bahn in der 25-Meter- Halle 1,60 Euro (bisher 0,90 Euro) und in der 50-Meter-Halle 2,50 Euro (bisher 1,40 Euro) bezahlt. Aber beim öffentlichen Schwimmen können die Besucher bei gleichbleibenden Eintritt von 3,50 Euro pro Stunde jetzt 1,5 Stunden bleiben, statt bisher nur 1 Stunde. Für die Benutzung der Sportplätze zahlen die Sportgruppen für einen Rasenplatz 6,00 Euro pro Stunde (bisher 3,90 Euro) und für einen Kunstrasenplatz 4,40 Euro (bisher 2,50 Euro).

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren musste das Sportamt an das Finanzamt jedes Jahr Steuern zahlen. Deshalb ist jetzt vorgesehen, auch für den Kinder- und Jugendsport ein geringes Entgelt zu erheben. Das sind bei den Sporthallen von 50 Cent pro Stunde und Sportgruppe bis zu 1 Euro pro Stunde bei großen 1000-Quadratmeter -Sporthallen, auch bei Sportplätzen beträgt das Entgelt zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Sportgruppe und Stunde. In der Schwimmhalle werden pro Bahn in der Lehrschwimmhalle und in der 25-Meter-Halle 30 Cent pro Stunde (50- Meter-Halle 50 Cent pro Bahn) erhoben sowie 1 Euro für das ganze Sprungbecken.

Die Beschlussvorlage für die Bürgerschaft sieht gleichzeitig vor, für die eingenommenen Entgelte aus dem Kinder- und Jugendbereich eine Pro- Kopf-Bezuschussung an die Rostocker Sportvereine von ca. 2,50 bis 3,00 Euro zu zahlen, um den Vereinen einen Ausgleich für ihren Kinder- und Jugendsport zu geben. Außerdem ist vorgesehen, für die Nachwuchsleistungssportler aus den Fachverbänden eine Zahlung von ca. 25,00 Euro pro anerkannten Leistungskader an die Vereine zu zahlen.

Insgesamt ergibt sich aber weiterhin eine Förderung des Rostocker Vereinssportes durch ca. 85 Prozent Subventionierung des Erwachsenensportes und ca. 97 Prozent Subventionierung der Betriebskosten für den Kinder- und Jugendsport.

Etwa vier Millionen Euro gibt die Stadt für die Sportgruppen der Stadt jedes Jahr für die Sportstättenbetreibung aus. Seit fünf Jahren ist außerdem die direkte Sportförderung an die Vereine der Stadt in Höhe von 600.000,00 Euro ungekürzt. Damit werden zum Beispiel Übungsleiterzuschüsse gezahlt oder Zuschüsse für hauptamtliche Mitarbeiter des Stadtsportbundes bzw. Vereinssportlehrer und Trainer von Sportverbänden. Weitere Zuschussgebiete sind Wettkampfkosten, Betriebskosten und Mietkosten für Sportstätten.