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Haushalt 2002 genehmigt: Innenministerium unterstützt Sparkurs

Pressemitteilung vom 24.06.2002



Der Genehmigungserlass des Innenministeriums Mecklenburg- Vorpommern für den Haushalt 2002 der Hansestadt Rostock liegt nun vor. Mit Veröffentlichung der Haushaltssatzung am 26. Juni 2002 im “Städtischen Anzeiger" wird der Haushalt in Kraft gesetzt. “In dem Erlass des Innenministeriums als Kommunalaufsichtsbehörde werden die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung, insbesondere der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes, positiv gewürdigt", informiert Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung. “Abstriche vom Konzeptentwurf sollten nur in zwingenden Fällen und bei gleichwertiger Kompensation erfolgen", heisst es dazu in dem Erlass.

Außerdem wurden vom Innenministerium mehrere Genehmigungsvorbehalte ausgesprochen. So sind Stellenbesetzungen mit Bewerberinnen und Bewerbern, die vorher nicht bei der Stadtverwaltung beschäftigt waren, nur nach Zustimmung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zulässig. Kreditrahmen für bereits begonnene Projekte wurden bestätigt, die Finanzierung neuer Vorhaben der Stadt wird jedoch nur gestattet, wenn ihre Umsetzung in den Folgejahren ohne Kredite möglich ist. “Um die Spar-Auflagen zu erfüllen, habe ich dem Oberbürgermeister heute vorgeschlagen, kurzfristig eine Haushaltssperre auszusprechen, die neben dem Verwaltungshaushalt auch den Vermögenshaushalt umfassen sollte", so Senator Sebastian Schröder.

Der im Januar 2002 von der Bürgerschaft beschlossene Haushalt 2002 mit einem Volumen von 548,4 Mio. Euro weist im Verwaltungshaushalt einen Fehlbedarf in Höhe von 47,6 Mio. Euro aus. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung sind Kommunen verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen. Gelingt dies nicht, muß mit einem Haushaltssicherungskonzept der Weg zu einem künftig wieder ausgeglichenen Haushalt dokumentiert werden.  i