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Höhere Vergnügungssteuer soll Spielsucht eindämmen

Pressemitteilung vom 04.10.2013

Der Steuersatz für Glücksspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die in Rostocker Spielhallen und ähnlichen gewerblichen Unternehmen aufgestellt sind, soll erhöht werden. Über eine entsprechende Beschlussvorlage wird die Bürgerschaft voraussichtlich in ihrer Sitzung am 9. Oktober 2013 beraten. Der Steueranteil, der derzeit bei 15 Prozent des jeweiligen Einspielergebnisses liegt, sollte nach Vorschlag der Stadtverwaltung ab 2014 bei 18 Prozent liegen. „Dieser Vorschlag betrifft ausdrücklich nur Geräte mit Gewinnmöglichkeit. Billardtische, Bowlingbahnen und Ähnliches wären – im Gegensatz zu anders lautenden Medienberichten -. nicht betroffen“, unterstreicht Corina Kamke, Leiterin des Finanzverwaltungsamtes der Hansestadt Rostock.

Durch die Anhebung der Steuer soll durch erwartete Mehreinnahmen in Höhe von 240.000 Euro pro Jahr nicht nur ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. In erster Linie geht es um die Eindämmung von Spielsucht fördernden Angeboten. Gab es 2005 in Rostock 328 Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen, so waren es 2012 insgesamt 485. Das entspricht einem Anstieg von nahezu 50 Prozent innerhalb von sieben Jahren. Bisher liegt das entsprechende Steueraufkommen aus Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Rostock bei 1,3 Mio. Euro pro Jahr.

Hinweis für die Medien:
Die Beschlussvorlage 2013/BV/4761 ist um Wortlaut unter www.rostock.de/ksd recherchierbar