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In Teilen der Innenstadt und von Warnemünde: Mund-Nase-Bedeckung auch im Freien Pflicht

Pressemitteilung vom 11.12.2020 - Rathaus / Umwelt und Gesellschaft

In der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr - außer an Sonn- und Feiertagen – gilt seit heute in Teilen der Innenstadt und von Warnemünde die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung auch unter freiem Himmel zu tragen. Das legt eine gestern veröffentlichte Allgemeinverfügung fest.

Die Verpflichtung gilt für folgende Straßen und Plätze:

Stadtmitte

a) Gehweg Lange Straße ab Kreuzung Kuhstraße bis Faule Grube in Ost-West-Richtung
b) Kuhstraße
c) Pädagogienstraße
d) Breite Straße
e) Eselföterstraße
f) Faule Grube
g) Kröpeliner Straße ab Kröpeliner Tor bis Neuer Markt
h) Universitätsplatz
i) Rungestraße ab Kreuzung Kröpeliner Straße bis Kreuzung Rostocker Heide

Warnemünde

a) Am Bahnhof ab Kreuzung B103 über Bahnhofsbrücke bis Beginn der Kirchenstraße
b) Am Strom (oberer und unterer Verlauf) ab Kreuzung Kirchenstraße/Bahnhofsbrücke bis Beginn der Westmole

 

Die Pflicht zur Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Bereichen gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.

 

Auch der Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet untersagt. Darüber hinaus ist der Alkoholkonsum auf den Straßen, Flächen und Plätzen, auf denen auch im Freien das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet ist,  generell verboten.

 

Auch am dritten Adventssonnabend werden viele Menschen in der Innenstadt erwartet. Insbesondere die Einkaufszentren, Passagen und Kaufhäuser sind aufgefordert, ihr Einlassmanagement strikt zu organisieren und so zu gewährleisten, dass nicht mehr als die maximal zulässige Anzahl von Menschen  sich gleichzeitig in den Einrichtungen aufhält. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei setzen einen Schwerpunkt darauf, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren.