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Interdisziplinäre Frühförderung auch in Rostock bedarfsgerecht

Pressemitteilung vom 14.09.2022 - Umwelt und Gesellschaft

In einem NNN-Artikel der letzten Tage wird der Eindruck vermittelt, in Rostock würden Bedürftige zu wenige oder keine Angebote der interdisziplinären Frühförderung erhalten. Richtig ist, dass es eine solche Versorgungslücke nicht gibt. Im landesweiten Vergleich werden in Rostock mit den drei Einrichtungen überdurchschnittlich viele interdisziplinäre Frühförderstellen angeboten. Sorgeberechtigte können im Amt für Soziales und Teilhabe für ihre Kinder mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung die entsprechende Leistung beantragen.

Derzeit erhalten in Rostock durchschnittlich 312 Kinder Leistungen der interdisziplinären Frühförderung.

Kinder ohne eine (drohende) Behinderung, jedoch mit einem medizinisch angezeigten vorrangigen Bedarf an therapeutischen Maßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie), haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Leistung der interdisziplinären Frühförderungen. Diese Familien werden auch in Zukunft die ärztlichen Verordnungen bei den ansässigen Therapeuten umsetzen können. Sie werden weiterhin über das System der Krankenversicherung, nicht über die Eingliederungshilfe gefördert.

Tatsächlich haben Rostock und Schwerin die Landesrahmenverträge für die Eingliederungshilfe nicht unterzeichnet. Hintergrund ist eine millionenschwere Benachteiligung gegenüber den Landkreisen. Diese ist nach wie vor Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um ein Aufgabengebiet, welches vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen wurde. Die fraglichen Leistungen werden jedoch ohne Nachteile für die Betroffenen auf der Grundlage einer Rechtsverordnung des Landes bewilligt.

Kinder mit Bedarf an interdisziplinärer Frühforderung werden in Rostock durch die Stadt mindestens genauso gut unterstützt wie in den anderen sechs Landkreisen und in der Landeshauptstadt Schwerin.