Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Geänderte Kontaktmöglichkeiten!
Derzeit gelten nachfolgende abweichende Kontaktmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung. An Feiertagen entfallen die Kontaktmöglichkeiten. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
Im Amt für Jugend, Soziales und Asyl müssen die bekannten Sprechzeiten bis auf weiteres aufgehoben werden. Eine persönliche Vorsprache von Rostocker Einwohnerinnen und Einwohnern ist ab dem 16. Dezember 2020 nur noch in den Fällen möglich, in denen ein persönliches Erscheinen unabweisbar notwendig und hierfür eine Terminvereinbarung erfolgt ist. Terminanfragen sind unter Tel. 0381 381-5000 und E-Mail sozialamt@rostock.de möglich.
montags 9 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
dienstags 9 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
mittwochs 9 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
donnerstags 9 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
freitags 9 bis 13 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
E-Mail: sozialamt@rostock.de
Dienstleistungen Jugend
- Hilfen zur Erziehung
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind
- Ausbildungsförderung - für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Förderung von Fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BAföG"
- Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Angebote der Jugendsozialarbeit
- Vaterschaftsanerkennung
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge
- Sorgeerklärung - Beurkundung
- Einwilligung der Eltern zur Adoption
- Antrag auf Pflegegeld und Beihilfen für Pflegeeltern
- Partnerschaft, Trennung und Scheidung - Beratung
- Unterhaltsvorschuss - Bewilligung
- Unterhalt für minderjährige Kinder - Festsetzung im vereinfachten Verfahren
- Unterhalt für minderjährige Kinder - Antrag auf Kindesunterhalt
- Antrag auf Beitragsermäßigung / Übernahme der Kosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Finanzielle Hilfen für Eltern und für Träger von Tageseinrichtungen
Dienstleistungen Soziales
- Hilfe zur Pflege Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Gewährung
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Blindengeld Gewährung
- Bildungs- und Teilhabepaket
Kindertagesbetreuung
Liebe Eltern, hier erhalten Sie einige Informationen zum Platzanspruch/Berechtigungsschein, zur Übernahme des Elternbeitrages und zur Sozialen Staffelung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
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Jugendbeteiligungsfonds Rostock
Von Jugendlichen für Jugendliche - Jugendbeteiligungsfonds ermöglicht Jugendprojekte.
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt deutschlandweit 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.
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Internationaler Tag der Familie
Seit 27 Jahren wird weltweit am 15. Mai der Internationale Tag der Familie begangen. Dieser Tag soll auf die besondere Bedeutung der Familie als wichtigste Grundlage jeder Gesellschaft aufmerksam machen.
Der Sozialsenator der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Steffen Bockhahn, wendet sich zum Tag der Familie mit einer Videobotschaft an die Familien der Stadt.

Frühe Hilfen
Kinderschutz in der Hansestadt Rostock ist ein offensiver Auftrag. An erster Stelle gilt es, Gefährdungssituationen von Kindern zu vermeiden sowie Hilfe- und Unterstützungsbedarfe möglichst früh zu erkennen und ihnen zu begegnen.
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Ehrenamtsbörse
Seit dem 1. September 2008 gibt es in den Räumen des Seniorenbüros der Hansestadt Rostock ein neues Angebot von einer Gruppe Ehrenamtler/in für Bürger/innen, die in ihrer Stadt ehrenamtlich tätig werden wollen.
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Heimaufsicht
Die Aufgaben der Behörde ergeben sich unmittelbar aus dem Einrichtungenqualitätsgesetz MV und den dazugehörigen Rechtsverordnungen. Das Gesetz ist breit angelegt und umfasst neben der Prävention durch Information und Beratung
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JUGEND STÄRKEN im Quartier
Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird seit Jahresbeginn 2015 zunächst für vier Jahre in förderungsfähigen Stadt‐und Ortsteilen von 185 Kommunen in 15 Bundesländern umgesetzt.
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Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz junger Menschen vor akuten und potentiellen Risiken in der Öffentlichkeit. Es regelt den Aufenthalt in Gaststätten, auf Filmveranstaltungen und bei Tanzveranstaltungen, aber auch die Abgabe, den Verkauf und Konsum von Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas sowie von Filmen und Computerspielen. Es richtet sich insbesondere an Gewerbebetreibende und Veranstalter, unterstreicht aber auch die Pflichten der Erziehungsberechtigten.
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Schulsozialarbeit & Jugendsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein sozialpädagogisches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe in Schule und deren sozialem Umfeld. Sie richtet sich vorwiegend an Schüler*innen mit dem Auftrag, sie in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration zu fördern. Darüber hinaus steht sie Eltern und Lehrer*innen bei deren Erziehungs- und Bildungsauftrag unterstützend zur Seite.
Jugendsozialarbeit ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe, die jungen Menschen, welche in erhöhtem Maße Unterstützung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen benötigen, sozialpädagogische Hilfen anbietet. Dies erfolgt mithilfe von Angeboten, welche ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Diese
Angebote in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden gefördert durch:

Informationen zum Datenschutz Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie an dieser Stelle darüber informiert, welche Daten wir von Ihnen bei der Nutzung unserer Internetdienste erheben und verarbeiten.
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