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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt deutschlandweit 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. 

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören:

  • Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung organisiert werden
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 130 Euro zu Beginn des Schuljahres und in Höhe von 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres
  • notwendige Schülerbeförderungskosten
  • ergänzende angemessene Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Hort und Schule
  • Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit in Höhe von bis zu 15 Euro monatlich

Leistungen für die ergänzende Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden über die Teilhabekarte der Hansestadt Rostock erbracht.

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Die Antragsunterlagen finden Sie unter den Downloads in der rechten Spalte.

Kinder, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II erhalten:

Hanse-Jobcenter Rostock                                    Tel.: 0381 - 4 61 10
Schweriner Straße 50/ 51     
18069 Rostock 

Hanse-Jobcenter Rostock                                    Tel.: 0381 - 4 61 10
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock

Kinder, die Wohngeld oder deren Eltern den Kinderzuschlag erhalten:

Amt für Soziales und Teilhabe                              Tel.: 0381 - 3 81 10 99
Abteilung besondere soziale Hilfen
SG Amt für Ausbildungsförderung und BuT
Kopernikusstr. 1a (Jugendhaus)
18057 Rostock

Kinder, die Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten:

Amt für Soziales und Teilhabe                               Tel.: 0381 - 3 81 10 99
Abteilung besondere soziale Hilfen
SG Amt für Ausbildungsförderung und BuT
Kopernikusstr. 1a (Jugendhaus)
18057 Rostock                                                  

Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten:

Amt für Soziales und Teilhabe                                Tel.: 0381 - 3 81 10 99
Abteilung besondere soziale Hilfen
SG Amt für Ausbildungsförderung und BuT
Kopernikusstr. 1a (Jugendhaus)
18057 Rostock

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern