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Kein Streusalz auf Fußwegen

Pressemitteilung vom 07.12.2012

Die ordnungsgemäße Räumung vom Schnee und Abstumpfung der Gehwege ist entsprechend der Straßenreinigungssatzung in unserer Stadt klar geregelt. Bau- und Umweltsenator Holger Matthäus weist anlässlich der aktuellen Wetterlage darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz auf Fußwegen in der Hansestadt Rostock allerdings durch Satzung untersagt ist.

Aufgrund der großen Bedeutung der Straßenbäume für Rostock appelliert Senator Holger Matthäus an alle Rostockerinnen und Rostocker: „Streusalz beeinträchtigt die Vitalität unserer Straßenbäume erheblich. Wer widerrechtlich Streusalz auf Gehwegen anwendet, nimmt vorsätzlich in Kauf, dass unsere Bäume geschädigt werden. Bitte respektieren Sie deshalb die Anwendungsverbote für Streusalz und verzichten Sie auf den Kauf und die Anwendung von salzhaltigen Auftaumitteln. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger darum, bei Glätte ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand und Split einzusetzen."

Salz als aggressive chemische Substanz verursacht nicht nur nachweislich Schäden an Bäumen, sondern sorgt ebenso für Korrosion an Fahrzeugen und Wunden an Hundepfoten.

Die Stadtverwaltung selbst hat daher seit Jahren sogar auf den Straßen den Einsatz von Streusalz reduziert und ein differenziertes Winterdienstkonzept erarbeitet, um die Belastungen durch Streusalz möglichst gering zu halten. Im definierten A-Straßen-Netz kommt eine spezielle Feuchtsalztechnologie zum Einsatz.

Die zuständige Straßenreinigungsbehörde der Hansestadt verstärkt zzt. Kontrollen im ganzen Stadtgebiet, um die Einhaltung der Winterdienstpflichten, übrigens auch auf eigenen kommunalen Flächen sowie Flächen kommunaler Unternehmen zu überprüfen.