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Kontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung geplant

Pressemitteilung vom 19.09.2000

19. September 2000

Kontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung geplant

Umfangreiche Kontrollen in Sachen Hundesteuer kündigt die Abteilung Steuern des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern für die kommenden Tage an. Dabei werden im gesamten Stadtgebiet Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemeinsam mit den Kontaktbereichsbeamten der Polizeidirektion Rostock unterwegs sein, um die ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung der Hunde zu überprüfen. Insbesondere wird darauf geachtet, ob der Vierbeiner die vorgeschriebene orangefarbene Steuermarke am Halsband trägt, und ob der beim „Gassi gehen“ anfallende Hundekot durch den Hundehalter beseitigt wird. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden bei dieser Gelegenheit auch die „Kleine Hundefibel“ verteilen, in der Wissenswertes rund um das Thema Hundehaltung nachzulesen ist.

Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes gelegt. Hundehalter von gefährlichen Hunden im Sinne dieser Verordnung haben ihre Hunde an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Hundehalter im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes bzw. einer abgestempelten Kopie eines Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes des Stadtamtes sind.

Gegenwärtig sind in der Hansestadt Rostock etwa 7.100 Hunde gemeldet. Es wird allerdings immer noch damit gerechnet, dass etwa 15 Prozent der in der Hansestadt lebenden Hunde nicht gemeldet sind. Rund 200 Hundehalter haben einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten und Führen ihrer gefährlichen Hunde bei der Hansestadt Rostock beantragt.

Wer seinen Vierbeiner bis jetzt noch nicht steuerlich angemeldet hat, sollte das umgehend in seinem Ortsamt oder bei der Abt. Steuern, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, nachholen. Hundehalter nicht angemeldeter Hunde müssen ebenso mit einem Verwarngeld rechnen wie Hundehalter, die den Hundekot ihres Vierbeiners auf unseren Wegen, Straßen und Plätzen nicht beseitigen. Ebenso müssen Hundehalter von gefährlichen Hunden, die keinen Nachweis über die Antragstellung beim Stadtamt vorweisen können und ihre Hunde unerlaubt halten, mit empfindlichen Bußgeldforderungen rechnen.