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Kostenlose Rücknahme von Altautos ab 1. Juli 2002

Pressemitteilung vom 15.08.2002



Der Bundesrat hat am 31. März 2002 dem Altfahrzeug-Gesetz zugestimmt. Das Gesetz trat zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Fahrzeughalter werden ihre schrottreifen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge künftig kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben können. Für Neufahrzeuge gilt dies bereits ab Sommer dieses Jahres. Für im Verkehr befindliche Fahrzeuge ist die kostenlose Rückgabe erst ab Januar 2007 möglich. Von dieser Regelung Gebrauch machen kann der jeweils letzte im Fahrzeugbrief eingetragene Halter, auf den das abzugebende Fahrzeug zugelassen ist oder war.

Damit hat Deutschland die EU-Altfahrzeugrichtlinie vom September 2000 in nationales Recht umgesetzt. Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie wird die Entsorgung von Altautos künftig europaweit einheitlich auf hohem Niveau erfolgen. Die Pflicht der Hersteller und Importeure zur unentgeltlichen Rücknahme der Fahrzeuge soll dazu führen, dass die Entsorgungskosten in die Preise für Neufahrzeuge einbezogen und somit Bestandteil des Wettbewerbs beim Produktverkauf werden.

Für die Fahrzeughersteller soll das Gesetz wirtschaftliche Anreize setzen, Autos zu konstruieren, die sich gut recyclen lassen. Nicht zuletzt soll auch der wilden Entsorgung von Altfahrzeugen mit der kostenlosen Rückgabemöglichkeit entgegengewirkt werden. Aber auch jetzt schon gilt die Verpflichtung, wenn man sich eines Altautos entledigen will oder muss, dieses nur einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Eine Veräußerung eines Fahrzeugs zum Zweck der Ersatzteilgewinnung ist der falsche Weg. Dieses stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und hat bei Bekanntwerden durch die Behörde ein Bußgeldverfahren sowohl für den Verkäufer als auch für den Erwerber zur Folge. Spätestens bei der Abmeldung des Fahrzeugs ist der Kfz-Zulassungsstelle ein Verwertungsnachweis vorzulegen. x x

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