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Lagebericht zum Winterdienst am 6. Dezember 2012

Pressemitteilung vom 06.12.2012

Ein Schneefallgebiet erreichte das Stadtgebiet Rostock am 6.12.2012 gegen 2 Uhr.
Bereits seit 20 Uhr des Vorabends waren noch sechs Fahrzeuge des Winterdienstes der Stadtentsorgung Rostock im Einsatz.

Ab 2.00 Uhr wurden weitere 19 Fahrzeuge sowie ab 4.00 Uhr weitere zwei Fahrzeuge im A und B-Straßennetz eingesetzt. Seit 4.00 Uhr wurden nicht die klassischen Räumtouren gefahren, sondern Räumkomplexe mit zwei bis drei Fahrzeugen um die Schneemassen von den Straßen zu bringen. Nach Erledigung der Hauptverkehrswege sind weitere Räumkomplexe in B-Straßen durchgeführt worden. Die Beräumung dauert an. Die Gehwegreinigung wurde ab 4 Uhr mit 9 Fahrzeugen begonnen.

Während des Winterdienstes in den letzten zwei Tagen sind drei Einsatzfahrzeuge vorübergehend wegen Defekte ausgefallen. Neben den Fahrzeugen der SR GmbH sind zahlreiche Einsatzfahrzeuge und Einsatzkräfte der Verkehrsunternehmen sowie beauftragter privater Unternehmen mit Kehrtechnik im Einsatz.

Durch den anhaltenden leichten Schneefall während der gesamten Einsatzzeit, wurden auch gekehrte Flächen wieder zugeschneit und zugeweht.

Entsprechend der städtischen Winterdienstkonzeption sind umgehend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und der Straßenmeisterei des Hafen- und Tiefbauamts zur Unterstützung des Winterdienstes herangezogen worden. Vorrangig manuell wurden Kreuzungsbereiche, der Weihnachtsmarkt und andere neuralgische Bereiche vom Schnee befreit und abgestumpft.

Unwetterwarnungen liegen nicht vor. Nach aktueller Auskunft vom Deutschen Wetterdienst sind weitere gelegentliche Niederschläge im Tagesverlauf bei Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt zu erwarten.

Die Einsatzbereitschaft wird weiter auf höchster Stufe festgelegt.

Die Stadtverwaltung bitte alle Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht dringend nachzukommen. Kontrollkräfte der Stadtverwaltung sind im Einsatz, um nicht gewährleistete Verkehrssicherungspflichten zu erfassen.