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Laubsack als neues Entsorgungsangebot

Pressemitteilung vom 19.04.2001

19. April 2001

Laubsack als neues Entsorgungsangebot

Mit der Ersten Änderungssatzung der Abfallsatzung wurde ab diesem Jahr der Laubsack als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit eingeführt. „Der kompostierbare faserverstärkte Papiersack mit 120 Liter Inhalt dient ausschliesslich der Entsorgung von gelegentlich erhöhtem Anfall von Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräutern. Küchenabfälle und Speisereste dürfen nicht eingefüllt werden“, erläutert die Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens.

Für Grundstücke, auf denen selbst kompostiert wird, ist der Laubsack alternative Entsorgungsmöglichkeit, wenn die angefallenen pflanzlichen Abfälle die Möglichkeiten der eigenen Verwertung übersteigen. Die Grundstückseigentümer müssen beim Kauf des Laubsackes eine Gebühr von 6,70 DM pro Sack für die Entsorgung und Verwertung entrichten. Grundstückseigentümer, die über die Biotonne an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, haben den Erwerb des Laubsackes bereits mit der Abfallverwertungsgebühr beglichen.

Die mit dem Logo der Hansestadt Rostock gekennzeichneten Laubsäcke sind im Kundendienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 26/27, und im Betriebsteil Nordwest in Lütten Klein, Koppelweg 1, zu erwerben. Die Säcke sind am Bio-Abfuhrtag verschlossen bereitzustellen. Andere Säcke werden nicht mitgenommen und stellen eine ordnungdwidrige Nebenablagerung dar. Darüber hinaus besteht weiterhin die ständige Abgabemöglichkeit von Pflanzenabfällen auf den vier Recyclinghöfen der Hansestadt.