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Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde

Pressemitteilung vom 06.07.2000

6. Juli 2000

Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde
Info-Telefon hilft

Ab 8. Juli gilt auch in der Hansestadt Rostock strikter Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde und aggressiv aufgefallene Vierbeiner außerhalb eines eingezäunten oder ummauerten Grundstücks.

„Hundebesitzer müssen bereits ab Sonnabend mit verstärkten Kontrollen rechnen“, kündigte Rostocks Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens, an. Wer sich nicht an die Regelungen der Landeshundehalterverordnung hält, wird mit Geldstrafen bis zu 10.000 Mark empfindlich zu Kasse gebeten.

Ratsuchende Hundehalter, die Fragen zur neuen Verordnung haben, können sich ab sofort von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 16.00 Uhr  und am Freitag zwischen 9.00 und 13.00 Uhr an ein Info-Telefon der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 0381- 381-3243 wenden. „Wir bitten die Tierbesitzer um Verständnis, dass möglicherweise nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können. Zur Umsetzung der neuen Verordnung laufen derzeit noch Gespräche im Innenministerium in Schwerin“, so Karina Jens.

Polizei, Veterinär- und Stadtamt in der Hansestadt prüfen derzeit auf Hochtouren die Umsetzung der neuen Regelung. Auf jeden Fall werden Hundehalter, deren Fragen nicht sofort beantwortet werden können, umgehend von Mitarbeitern am Info-Telefon zurückgerufen, kündigte die Senatorin an.

Laut Hundehalterverordnung des Landes sind zwölf Rassen, alle Kreuzungen mit diesen und alle als aggressiv aufgefallene Vierbeiner von der neuen Regelung betroffen. Die Verordnung liegt ab sofort in allen Ortsämtern der Hansestadt vor und kann auch über das Internet unter „www.mv-regierung.de“ eingesehen werden.

Die Hansestadt Rostock zählt derzeit 7.000 angemeldete Hunde. Davon sind bereits 137 von der neuen Verordnung betroffen. Bei rund 2.000 Mischlingen wird derzeit noch geprüft, inwieweit die Hundehalterverordnung Anwendung findet.