Home
Navigation

Neue Abfallsatzung ab 1. Januar 2013

Pressemitteilung vom 08.11.2012

Eine neue Abfallsatzung der Hansestadt Rostock wurde am 7.11.2012 von der Rostocker Bürgerschaft beschlossen und ist ab 1. Januar 2013 gültig. „Die hohe Qualität der Rostocker Abfallentsorgung, die einen standardisierten Rundum-Service anbietet, der bundesweit Anerkennung findet, wird damit auch zukünftig gewährleistet sein“, so Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt.

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz / KrWG) vom 24. Februar 2012 trat mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft. Damit wurde die Anpassung der Abfallsatzung an die neuen gesetzlichen Regelungen notwendig.

Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Die neue fünfstufige Abfallhierarchie legt die Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u. a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Die entsprechenden Paragraphen der Rostocker Abfallsatzung wurden inhaltlich angepasst.

Weitere Änderungen haben sich aus den Erfahrungen bei der Umsetzung der Regelungen der bisher gültigen Abfallsatzung ergeben. Zum Beispiel ist die Nutzung gemeinsamer Abfallbehälter auf benachbarten Grundstücken zukünftig nur noch auf gemeinschaftlichen Antrag möglich. Die neue Abfallsatzung weist auch darauf hin, dass der Einsatz von Müllpressen bei der Nutzung der laut Abfallsatzung zugelassenen Erfassungssysteme nicht gestattet ist.

Das Bereitstellen von Sperrmüll und / oder Altgeräten ohne vorherige Anmeldung wird zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt. Der Bußgeldrahmen wurde für alle Ordnungswidrigkeiten auf 1000 Euro angehoben und damit an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten angeglichen.