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Neuregelung Anwohnerparken

Pressemitteilung vom 22.04.2002

22. April 2002

Neuregelung Anwohnerparken

Das Bundesministerium für Ver-kehr, Bau- und Wohnungswesen gibt im Verkehrsblatt Heft 4 die 35. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 14. Dezember 2001 bekannt. Darin heißt es u. a., dass der Begriff des Anwohners künftig durch den Begriff des Bewohners ersetzt wird. Umfasst ein Gebiet mit Parkbevorrechtigung mehr als zwei bis drei Straßen, so ist ihr Gegenstand als Gebiet, Bereich oder ggf. als Stadtviertel zu bezeichnen. Außerhalb des engsten Nahbereiches von zwei bis drei Straßen sind in diesem Gebiet Wohnende im allgemeinen Sprachgebrauch dann keine Anwohner mehr, sondern Bewohner.

Die Neuregelung von An-/ künftig Bewohnerparken ist mit Datum vom 1. Januar 2002 in Kraft getreten und hat eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Parkausweise, die noch mit der Aufschrift „Anwohner“ ausgestellt wurden, verlieren nicht ihre Gültigkeit. Auch die Zusatzschilder „Anwohner mit Parkausweis ... frei“ bleiben bis zum 31. Dezember 2003 verbindlich. Die Neuregelung betrifft nur die begriffliche Bestimmung, so dass auch die Antragsvoraussetzungen zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises davon unberührt bleiben.  i