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OB Roland Methling: Fraktions-Bedarf erst nach der Wahl regeln

Pressemitteilung vom 29.05.2009

Auf der letzten Sitzung der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 10. Juni wird ein Antrag aller Fraktionen stehen, die Finanzierung des Geschäftsbedarfes der Bürgerschaftsfraktionen in der kommenden Wahlperiode zu regeln. Dazu Oberbürgermeister Roland Methling: "Ehrenamtliche Arbeit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Hier ist hauptamtliche Unterstützung notwendig. Der jetzt vorgelegte Vorschlag steht jedoch leider nicht annähernd im Verhältnis zu den von der Bürgerschaft geforderten Einsparungen im Verwaltungshaushalt. Daher schlage ich vor die Fraktionsfinanzierung nach der Kommunalwahl deutlich reduziert neu zu regeln. Eine genaue Berechnung ist ohnehin erst nach der Kommunalwahl möglich, da dann die Anzahl der Fraktionen und deren Mitglieder feststehen. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, die Ausgabenstruktur zu analysieren, um nach Möglichkeit einen fraktionsübergreifenden Antrag über die Gewährung von Zuwendungen für die neue Kommunalwahlperiode einzureichen."

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0762/04-A - Geschäftsbedarf der Bürgerschaftsfraktionen 2005 bis 2009 - vom 6. Oktober 2004 ist bezogen auf die Wahlperiode 2004 bis 2009 und sieht neben den Personalkosten auch Sachkosten vor: einen Sockelbetrag von 4.000 Euro pro Fraktion und Jahr sowie einen mandatsabhängigen Betrag von 700 Euro pro Fraktionsmitglied im Jahr. Dieser Beitrag soll nun auf Vorschlag der Fraktionen um 150 Euro pro Fraktionsmitglied reduziert werden.

Nach § 19 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern (KV-DVO) kann den Fraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Unterstützung gewährt werden. Dabei sind auch für die Unterstützung zulässiger Fraktionsaufgaben die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit sowie die allgemeinen haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Weitere Informationen: Antrag 2009/AN/0118 und Stellungnahme 2009/AN/0118-1 im Wortlaut unter www.rostock.de/ksd.