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OB Roland Methling: Stellungnahme des Innenministeriums Voraussetzung zum Schutz des Bürgerbegehrens

Pressemitteilung vom 19.06.2008

Die wiederholten Äußerungen vom Vorsitzenden der Fraktion "Die Linke", Steffen Bockhahn, über die Vorgehensweise der Stadtverwaltung zum Bürgerbegehren als auch zum eingeschlagenen Weg zum Erreichen der Haushaltskonsolidierung entbehren jedweder sachlichen Grundlage. "Von einer beabsichtigten Nicht-Unterzeichnung der Beschlussvorlage zum Bürgerbegehren kann nicht die Rede sein", so der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, Roland Methling. "Doch bei einer Initiative, die auf eine schicksalhafte Entscheidung für die Handlungsfähigkeit unserer Stadt in den kommenden Jahren hinaus läuft, ist eine sorgfältige und umfassende rechtliche Prüfung zwingend notwendig", führt der Oberbürgermeister aus. Das Gesetz sieht zudem vor, dass eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde der entsprechenden Beschlussvorlage beizufügen ist. "Jetzt wo sich abzeichnet, dass es dem Vernehmen nach zu einem Scheitern des auf Populismus beruhenden Bürgerbegehrens kommen kann, versuchen die Initiatoren, die Verantwortung für ihre eigene dilletantische Vorbereitung auf andere abzuwälzen", so Methling.

Dieses in der Kommunalverfassung eingeforderte Benehmen mit dem Innenministerium war zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht hergestellt, weshalb eine Unterzeichnung einer Beschlussvorlage bis dahin nicht möglich gewesen ist. "Ohne die Stellungnahme des Innenministeriums hätte das Bürgerbegehren nicht in die Bürgerschaft eingebracht werden können. In diesem Fall wäre dieses schon allein aus formalen Gründen vom Innenministerium für unzulässig erklärt worden", so der Oberbürgermeister. "Der Bürgerwille ist auch für mich von großer Bedeutung. Eine breite Diskussion und Beteiligung der Rostockerinnen und Rostockern ist natürlich erwünscht und auch wichtig. Aber hier sehe ich mich in der Pflicht, die zwei möglichen Varianten aufzuzeigen: Hat das Vorgehen des "Linke-Projekts" Erfolg, ist Rostock auf Jahre hinaus nicht in der Lage, seine Schulden abzubauen. Wenn die bisherigen und zukünftigen Maßnahmen der Verwaltung, dazu gehört auch die Vermögensaktivierung, weiter voran gebracht werden, kann die Hansestadt ihre Zukunft wieder selbst in die Hände nehmen. Dies ist mein Ziel und dazu haben wir auch die Kraft und das Vermögen dazu", so Methling abschließend.

Zum Schutz des Begehrens ist die Beschlussvorlage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Zwischenzeit der Rechtsaufsichtsbehörde im Innenministerium übergeben worden, um die nach § 16 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern notwendige Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. Diese Stellungnahme ist der Gemeindevertretung gemeinsam mit der Beschlussvorlage vorzulegen. "Sollte die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde so rechtzeitig vorliegen, dass die von der Fraktion "Die Linke" beantragte Sondersitzung durchgeführt werden kann, wird diese Sitzung auf einen von der Präsidentin der Bürgerschaft festzulegenden Termin einberufen. Ansonsten bleibt es eine Angelegenheit für die reguläre Bürgerschaftssitzung am 9. Juli 2008", so der Oberbürgermeister.