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Oberbürgermeisterwahl ist gut vorbereitet

Pressemitteilung vom 23.02.2005

Die Oberbürgermeisterwahl in der Hansestadt Rostock am kommenden Sonntag ist gut vorbereitet. Insgesamt etwa 170.000 Rostockerinnen und Rostocker, darunter über 1.700 Erstwählerinnen und Erstwähler, können ihre Stimme abgeben. Dafür stehen 171 Wahllokale zur Verfügung. Elf Briefwahlvorstände zählen die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler aus.

Am Sonntag, dem 27. Februar 2005, haben die Wahllokale in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkten Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes muss sich die oder der Wahlberechtigte mittels Personal- oder Identitätsausweis bzw. Reisepass ausweisen. Nach Prüfung des Eintrags im Wählerverzeichnis erfolgt die Aushändigung des Stimmzettels.

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt in einer Wahlkabine durch Ankreuzen. Der Wille der Wählerin oder des Wählers muss bei der Auszählung zweifelsfrei erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, dann ist die Stimme ungültig. Nach der Stimmabgabe wird der Stimmzettel noch in der Wahlkabine so gefaltet, dass die Kennzeichnung für andere nicht sichtbar ist. Danach wird der Stimmzettel in die Wahlurne gesteckt.

In den Wahlvorständen sind über 1.100 Rostockerinnen und Rostocker ehrenamtlich tätig, darunter auch viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zwischen 16 und 18 Jahren. Jeder Wahlvorstand besteht aus einem Vorsteher, dessen Stellvertreter und vier Beisitzern. In der Regel etwa 800 und 1200 Wahlberechtigte bilden einen Wahlbezirk.

Wer am 27. Februar 2005 nicht in Rostock ist, kann noch bis zum Freitag, den 25. Februar 2005,18 Uhr, im Hauptwahlbüro in der Werftstraße 6 einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahllokal der Hansestadt Rostock - in Verbindung mit Briefwahlunterlagen als Briefwähler - die Stimme abgegeben werden. In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung eines Wahlscheines auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Hauptwahlbüro möglich. Es kommen nur Wahlbriefe in die Auszählung, die am Wahltag bis 18 Uhr im Hauptwahlbüro eingegangen sind.

Zum Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock ist gewählt, wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhält. Erreicht bei der Wahl am 27. Februar 2005 keine Bewerberin oder kein Bewerber die absolute Mehrheit, findet am 13. März 2005 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los, wer zur Stichwahl zugelassen wird, und nach der Stichwahl, wer Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister wird.

Am Abend des Wahltages ist mit einem vorläufigen Wahlergebnis zu rechnen. Das amtliche Endergebnis der Wahl stellt der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 1. März 2005 um 16 Uhr im Beratungsraum 2 des Rathauses fest.

Wer wissen möchte, wie die Rostocker gewählt haben, ist am Wahlsonntag ab 18 Uhr herzlich willkommen zur Präsentation in der Rathaushalle. Dort kann der aktuelle Stand der Stimmenauszählung auf einer Großleinwand verfolgt werden. Aber auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter der Adresse www.rostock.de wird dies möglich sein. Interessierte Rostockerinnen und Rostocker können außerdem in den allgemeinen Wahllokalen und Briefwahllokalen der ordnungsgemäßen Auszählung der Stimmen beiwohnen.

Linktipp: Wahlen 2005