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Oberbürgermeister Roland Methling: Altschuldenabbau hat weiter Vorrang

Pressemitteilung vom 06.06.2013

„Die zusätzlichen Finanzhilfen für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind kein Blankoscheck“, unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling. „Die Mittel sind zweckgebunden einzusetzen und sie entbinden uns auch nicht von der Verpflichtung, die seit 2001 aufgelaufenen Altschulden schrittweise abzubauen.“

Derzeit beträgt der Betrag etwa 170 Mio. Euro. Das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde erwartet von der Hansestadt Rostock, dass davon jährlich mindestens zehn Mio. Euro abgebaut werden. „Von dieser Auflage ist das Innenministerium bisher nicht abgewichen und dies ist schon ein großes Entgegenkommen der Aufsichtsbehörde. Wir sollten den Bogen nicht überspannen, der Altschuldenabbau hat weiter Vorrang“, so der Oberbürgermeister.

Zum Beitrag der kommunalen Unternehmen für die Stadtkasse verweist der Oberbürgermeister nochmals auf die Kommunalverfassung. Dort heißt es in § 75: „Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.“ Außerdem ist gesetzlich festgeschrieben: „Der Jahresgewinn der wirtschaftlichen Unternehmen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.“ Der Oberbürgermeister unterstreicht: „Insofern bleibt die Gewinnausschüttung auch durch die HERO Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH eine Rechtsforderung der Hansestadt Rostock.“

In den nächsten drei Jahren erhält die Hansestadt Rostock durch die Soforthilfe zusätzlich insgesamt 12,5 Mio. Euro. In den Haushaltsplan der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 wurden Erträge aus dem Soziallastenausgleich in Höhe von 2,58 Mio. Euro und 4,4 Mio. Euro zusätzliche Schlüsselzuweisungen aufgenommen.