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Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Regelung des Mindestpfahlzugs und der Mindestanzahl der anzunehmenden Schlepper in den Hafengebieten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 11.07.2024

Auf der Grundlage der Verordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern (Hafenverordnung – HafVO M-V) sowie der Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ergeht nachfolgende Allgemeinverfügung.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung kann bis zum 31. August 2024 im Hafen- und Seemannsamt, Ost-West-Straße 8, 18147 Rostock, zu folgenden Öffnungszeiten Mo bis Fr: 9-12 Uhr, Mo bis Mi: 13-16 Uhr und Do: 13-17 Uhr, eingesehen werden.