Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststellung für die L 22, äußere Erschließung „Wohnen am Werftdreieck“
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch die mit Erschließungsvertrag beauftragter Wohnungsgesellschaft mbH WIRO, hat für oben genanntes Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 45 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) beantragt.




