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Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststellung für die L 22, äußere Erschließung „Wohnen am Werftdreieck“

Öffentliche Bekanntmachung vom 25.08.2025

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch die mit Erschließungsvertrag beauftragter Wohnungsgesellschaft mbH WIRO, hat für oben genanntes Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 45 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) beantragt.