Öffentliche Bekanntmachung einer Information des grundzuständigen Messstellenbetreiber gemäß § 37 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Öffentliche Bekanntmachung vom
Im Jahr 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten und wurde im Mai 2023 durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) geändert. Ein wesentlicher Baustein ist das MsbG, welches das Mess- und Zählerwesen in Deutschland regelt. Neben den allgemeinen Regelungen zur Durchführung des Messstellenbetriebs enthält es vor allem Vorgaben für die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.