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Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen für die Wahlperiode 2024 - 2028

Öffentliche Bekanntmachung vom 28.04.2023

Gemäß § 36 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird bekannt gemacht, dass die Liste der Personen, die zum Amt einer/eines Jugendschöffin/ Jugendschöffen berufen werden können, in der Zeit vom22. bis 26. Mai 2023 im Amt für Soziales und Teilhabe zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt ist.