Ortsbeiräte
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 19 Ortsteilvertretungen, die Ortsbeiräte heißen. Ihre Mitglieder sind von der Bürgerschaft gewählt worden. Sie haben je nach Größe des Ortsbeiratsbereiches zwischen neun und 13 Mitgliedern. Die Besetzung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommunalwahl in den jeweiligen Ortsbeiratsbereichen.
Die Ortsbeiräte können zur Erfüllung ihrer Aufgaben beratende Ausschüsse bilden sowie Ortsbeiratsmitglieder mit der Wahrnehmung spezieller Aufgaben oder Bürgerinnen- und Bürgerinteressen betrauen. So arbeiten Mitglieder der Ortsbeiräte in der Seniorenvertretung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusammen.
"Die Ortsteilvertretung ist über alle für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Sie hat das Recht, in Angelegenheiten des Ortsteils Anträge in der Gemeindevertretung zu stellen. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung kann in Ausschusssitzungen, in denen ein Antrag der Ortsteilvertretung behandelt wird, das Wort verlangen." (§ 42. Abs. 2 KV M-V)
Aufgabe der Ortsbeiräte ist es insbesondere
- sich mit den Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner zu befassen,
- die im Ortsamtsbereich tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstige demokratische Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleiches anzuhören.
- Sie beraten die Bürgerschaft und den Oberbürgermeister in allen für ihren Bereich wichtigen Angelegenheiten.
Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich und werden im Städtischen Anzeiger, dem Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, bekanntgegeben.
Gemäß Ortsbeiratssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind 19 Ortsbeiräte gebildet worden. Zu erreichen sind die Ortsbeiräte über die jeweiligen Ortsämter. Die Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten ein Sitzungsgeld von 26,56 Euro.
Budget der Ortsbeiräte
Wie erhält mal eine Förderung aus dem Ortsbeirat-Budget?
Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Verbände, Vereine und Vereinigungen und jede weitere Organisationsform, die gemeinnützige Zwecke verfolgt und deren Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Ausgenommen hiervon sind politische Organisationsformen. Hierzu ist es erforderlich, einen aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt mit der Antragstellung einzureichen.
Das Budget für Ortsbeiräte
ist auf die Verwendung für kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen, welche nicht
von gesamtstädtischer Bedeutung sind und eine Projektgesamtsumme i. H. v.
10.000 EUR nicht überschreiten sollen, begrenzt.
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Kontakt zu den Ortsbeiräten
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