Home
Navigation

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neu-Hinrichsdorf

Pressemitteilung vom 28.12.2005



Das Satzungsgebiet umfasst Teile der Gemarkung Neu Hinrichs- dorf, Flur 1, begrenzt

im Norden:
durch eine Grünfläche zwischen dem Ortsteil und dem Gewerbe- gebiet Hafenvorgelände
im Osten:
durch die Landesstraße L 22 (Bäderstraße) nach Graal-Müritz
im Süden:
durch Ackerflächen und weiter angrenzende Verkehrsanlagen (Kreuzung A 19 - L 22)
im Westen:
durch die A 19 und die 380-kV-Freileitung

(siehe Übersichtsplan)

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 07.12.2005 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neu- Hinrichsdorf beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Klarstellungs- und Ergänzungs- satzung und die Begründung dazu ab sofort im Amt für Stadtplanung sowie im Bauamt, Abtei- lung Bauordnung im Haus des Bauwesens, Holbeinplatz 14, dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hanse- stadt Rostock geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 91), enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, können nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Rostock geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- machungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

Roland Methling
Oberbürgermeister