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Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 19.04.2006

Die durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerberin der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Frau Christina Molle
wohnhaft in 18107 Rostock, Rügener Str. 20

hat auf ihr Mandat in der Bürgerschaft verzichtet.

Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei - Die Linkspartei. PDS - für den Wahlbereich 2 über.

In dem vorliegenden Fall handelt es sich um

Herrn Dietrich Horst Werner Neun
wohnhaft in 18109 Rostock, Eutiner Str. 21.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.

Rostock, 7. April 2006

Hans-Joachim Engster
Stellv. Gemeindewahlleiter