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Öffentliche Bekanntmachung zum Abbrennen von Pyrotechnik

Pressemitteilung vom 18.12.2000



Auch in diesem Jahr ist im Stadtteil Warnemünde die Veranstaltung zum Jahreswechsel namens „Umblädern“ geplant. Die aus diesem Grunde zu erwartende Ansammlung von Menschen gebietet aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit aller Besucher und zum allgemein störungsfreien Ablauf, dass im unmittelbaren Veranstaltungsbereich keine Pyrotechnik der Klasse II mitgeführt bzw. gar abgebrannt wird.

Ein Verstoß gegen diese Verhaltensregeln kann, sofern kein Staftatbestand erfüllt ist, als grob ungehörige und die Allgemeinheit gefährdende Handlung mit Bußgeld belegt werden. Insofern möchte der Senatsbereich Umwelt und Ordnung an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Rostocker und der Besucher appellieren.

Für die Abendstunden des 1. Januar 2001 ist in Rostock-Warnemünde darüber hinaus am Leuchtturm aus Anlass einer Veranstaltung das Zünden eines Barockfeuerwerkes nebst Laser-Lichtshow geplant.

Es ist durchaus denkbar, dass dies durch Besucher der Veranstaltung oder auch sonstige Personen verschiedentlich zum Anlass genommen werden könnte, eigene (mitgebrachte) Pyrotechnik der Klasse II, die an Silvester noch nicht aufgebraucht wurde, abzubrennen.

Um Vorkommnisse und Unannehmlichkeiten durch entsprechende Verfahren zu vermeiden, weist der Senatsbereich Umwelt und Ordnung in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass laut der am 29. November 2000 im „Städtischen Anzeiger“ veröffentlichten Ordnungsverfügung das Abbrennen der im Handel erhältlichen Pyrotechnik der Klasse II nur in der Zeit von 16 Uhr am 31. Dezember bis 6 Uhr am 1. Januar gestattet ist. Verstöße hiergegen ziehen ein Bußgeldverfahren nach der 1. Sprengstoffverordnung nach sich.

Entsprechende Kontrollmaßnahmen in beiden Fällen werden durch die örtlichen Sicherheitsorgane veranlasst.

Karina Jens
Senatorin für Umwelt und Ordnung