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Rasen mähen: Immer wieder Ärger mit den Nachbarn?

Pressemitteilung vom 15.07.2005

Hobbygärtner und Grünpflegefirmen nutzen in der Regel verschiedenste Geräte- und Maschinen, die ihnen die Arbeiten erleichtern. Doch nicht selten gibt es Ärger, wenn Rasenmäher, Heckenschere, Schredder oder Rasentrimmer die Ruhe des Nachbarn stören. Nach Bundesverordnung dürfen diese Geräte grundsätzlich werktags - auch sonnabends - von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Allerdings sollte man vor allem in eng bebauten Bereichen gegenseitige Rücksichtnahme üben und nicht gerade dann mit dem Rasenmähen oder Heckeschneiden beginnen, wenn sich die Nachbarfamilie Sonnabend bei schönstem Wetter zum gemütlichen Kaffeetrinken auf die Terrasse setzt. Auch muss nicht unbedingt für jede Kleinigkeit zum strom- oder benzinbetriebenen Gerät gegriffen werden, manches geht auch leise.

Weitere Einschränkungen wie die Einhaltung einer Mittagsruhe kann es z.B. durch örtliche Satzungen wie die Lärmverordnung fürs Seebad Warnemünde oder durch Kleingartensatzungen und Hausordnungen geben. Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben und dürfen ebenso wie Laubbläser und -sammler in Wohngebieten werktags nur in den Zeiten von 9 bis 13 und 15 bis 17Uhr betrieben werden.

Das Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock, welches auch über Ausnahmen von diesen Einschränkungen entscheidet, informiert gern interessierte Rostockerinnen und Rostocker unter Tel. 0381 381-7330.