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2Gplus-Regel für öffentliches Schwimmen im Hallenschwimmbad „Neptun“

Pressemitteilung vom 26.11.2021 - Kultur, Freizeit, Sport

Auch für das öffentliche Schwimmen im Hallenschwimmbad „Neptun“ gelten jetzt besondere Corona-Schutzmaßnahmen. In den Corona-Stufen 3 „Orange“ und 4 „Rot“ ist die Nutzung von öffentlichen Schwimmzeiten nur für Personen zulässig, die geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen Nachweis über ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen (vgl. § 2 Absatz 20 Corona-LVO M-V). Darauf weist das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt hin. Der Zutritt wird nur nach Vorlage entsprechender Nachweise in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gewährt.