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Corona-Ampel ab Donnerstag landesweit auf „orange“: 2G+-Regel gilt auch in Rostock

Pressemitteilung vom 24.11.2021 - Rathaus / Umwelt und Gesellschaft

Ab morgen, Donnerstag, 25. November 2021, gelten in Mecklenburg-Vorpommern landesweit die Corona-Schutzmaßnahmen der Stufe „orange“. Danach gilt auch in Rostock im Innenbereich der Gastronomie, bei Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Erwachsenensport die 2G+-Regel.

Damit ist der Zutritt bzw. das Nutzen der Angebote nur für geimpfte oder genesene Personen möglich, die zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen.

Die 2 G+-Regel gilt auch für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und in anderen touristischen Betrieben sowie bei körpernahen Dienstleistungen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind der Friseurbesuch (3G, also geimpft, genesen und/oder getestet) und medizinisch oder pflegerisch notwendige Maßnahmen.

Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sind nur bei eingeschränkter Besucherzahl und unter Beachtung der 2G+-Regel möglich. Der Betrieb und der Besuch von Clubs, Discotheken sowie von Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Für Weihnachtsmärkte in den Außenbereichen gilt eine Maskenpflicht und die 2G-Regel ohne zusätzlichen Test. Der Zutritt und die Nutzung der Angebote sind also nur für geimpfte oder genesene Personen möglich. In den Innenbereichen der Weihnachtsmärkte gilt die 2G+-Regel. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern, die den regelmäßigen Schultestes unterliegen, müssen einen Schülerinnen- oder Schülernachweis (Schülerausweis, Schülerticket oder Schulbescheinigung) vorweisen.


Alle Informationen unter www.mv-corona.de